- Trampolin
- Tram|po|lin 〈a. [′—-] n. 11〉 federndes Sprungbrett für sportliche Übungen [<ital. trampolino „Sprungbrett“ <span. trampolín <vulgärlat.]
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Trạm|po|lin […li:n , auch: …'li:n ], das; -s, -e [ital. trampolino, wohl zu: trampolo = Stelze, viell. verw. mit ↑ trampeln]:Gerät (für Sport od. Artistik) mit stark federndem, an einem Rahmen befestigtem Teil, einem ↑ Sprungtuch (2) o. Ä. zur Ausführung von Sprüngen.* * *
Trampolin[auch -'li:n; italienisch trampolino, zu trampolo »Stelze«] das, -s/e, durch Stahlfedern gespanntes Sprungtuch; misst zwischen 3,60 m × 1,80 m und (für den Wettkampf) 4,30 m × 2,15 m; dient dem Trampolinturnen, das aus Übungen wie Überschlägen und Drehungen mit bis zu 9 m hohen Sprüngen besteht und von Frauen und Männern einzeln oder zu zweit ausgeübt wird. Der Wettkampf (Trampolin genannt) besteht aus zehn Teilübungen und ähnelt dem beim Kunstturnen und Wasserspringen. - Die Trampolinturner und -Turnerinnen sind in Deutschland und in der Schweiz ihren nationalen Turnverbänden angeschlossen (Turnen). Internationaler Dachverband ist die Fédération Internationale de Trampoline (FIT; gegründet 1964, Sitz: Moutier). Sportart, Übersicht* * *
Trạm|po|lin [...i:n, auch: - - '-], das; -s, -e [ital. trampolino, wohl zu: trampolo = Stelze, viell. verw. mit ↑trampeln]: Gerät (für Sport od. Artistik) mit stark federndem, an einem Rahmen befestigtem Teil zur Ausführung von Sprüngen: »Man darf den Sozialstaat nicht begreifen als Hängematte, in der man sich ausruht, sondern muss ihn als T. sehen, von dem man herausgeschleudert werden muss in den ersten Arbeitsmarkt hinein« (Handelsblatt 9. 6. 99, 1).
Universal-Lexikon. 2012.